Selbstbehalts-Ausschluss
Diese Versicherung entschädigt Dich:
- für alle während der Mietdauer eingetretenen Schadenfälle
- insgesamt maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
wenn Dein Fahrzeugvermieter Dir den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt (aus der Kfz-Kasko-Versicherung) in Rechnung stellt.
„CDW“ steht für „Collision Damage Waiver“ und bedeutet Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Die hier beschriebene Versicherung schützt Dich vor dieser Selbstbeteiligung.
Versicherte Ereignisse sind Abhandenkommen, Beschädigung und Zerstörung des versicherten gemieteten Reisefahrzeugs durch:
- Diebstahl oder versuchten Diebstahl.
Zusatzleistung „PLUS“
Die Versicherung erstattet – insgesamt maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme – die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die Dein Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt, wenn es bei einem Unfall an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln oder Dach beschädigt wird. Voraussetzung ist, dass die Mietbedingungen dafür keinen Versicherungsschutz vorsehen.
Neben dem Hauptfahrer sind alle weiteren Personen, die ebenfalls zum Führen des Fahrzeugs gemäß Mietvertrag berechtigt sind, mitversichert.
Versicherungssumme (abhängig vom gewählten Tarif): 4.000 / 6.000 / 8.000 Euro
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Selbstbehalts-Ausschluss nicht abdeckt. Hast Du einen Schaden am Innenraum bzw. der Inneneinrichtung verursacht, ersetzt die Versicherung den Selbstbehalt bzw. die Wiederherstellungskosten nicht. Nähere Informationen hierzu findest Du in den Versicherungsbedingungen. Hier kann die Wohnmobil-Versicherung für Dich die bessere Lösung sein.