Allgemeine Informationen zur Wohnmobilversicherung

 

Voraussetzungen für eine Reise- bzw. Wohnmobilversicherung

 

Damit ein Fahrzeug bei uns mit einer Wohnmobilversicherung abgesichert werden kann, müssen die Zulassungserfordernisse erfüllt sein.

Campingkraftfahrzeuge oder Wohnmobile sind Fahrzeuge mit eingebauten Schlaf- und Wohneinrichtungen. Sie gehören seit der Neuregelung der Fahrzeugklassen in der EU (seit 2008) der Zulassungsart M 1 = PKW an. Damit ein Wohnmobil von einem Pkw zulassungstechnisch unterschieden werden kann, wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld J „M1“ eingetragen und im Feld 4 „SA“ (Sonderaufbau Wohnmobil). Für Wohnmobile mit EZ vor 2008 ändert sich nichts, es bleibt bei der alten Bezeichnung Camping-Kfz. In diesen Fällen greift unsere Wohnmobilversicherung. Auch Fahrzeuge mit auf- und absetzbarer Wohnkabine rechnen wir versicherungsmäßig zu unserem Tarif Wohnmobile (Wohnmobilversicherung), sofern die alternative Verwendung als Camping-Kfz im Brief eingetragen ist.
Werden Personenkraftwagen, Lieferwagen, Omnibusse oder Lastkraftwagen zu einem Camping-Kfz umgebaut, ist es erforderlich, das Fahrzeug dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorzuführen, um eine Änderung der Betriebserlaubnis zu erwirken. Ohne Änderung der Betriebserlaubnis werden die Beiträge entsprechend der Zulassung des Fahrzeuges berechnet.

 

Höhe der KFZ-Steuer für Wohnmobile

Oft erreichen uns auch Fragen zu der Höhe der KFZ-Steuer für Wohnmobile. Dies können wir nicht beantworten. Deine KFZ-Steuer für ein Wohnmobil kannst Du online beim Bundesfinanzministerium berechnen. Folge einfach diesem Link (ein neues Browserfenster öffnet sich).

 

Wechselkennzeichen

 

In unserem Wohnmobil-Sondertarif bieten wir zur Zeit keinen Tarif für Wechselkennzeichen an. Angeboten werden kann die Umstellung auf ein Saisonkennzeichen in unserer Wohnmobilversicherung.

 

 

Umfang der Fahrzeugversicherung

 

Die Fahrzeugversicherung im der Wohnmobilversicherung und Reisemobilversicherung erstreckt sich im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) auf den uns nachgewiesenen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges einschließlich der zu versichernden Teile, die bei Antragstellung im Fahrzeug eingebaut, unter Verschluss gehalten oder mit dem Fahrzeug durch eine entsprechende Halterung fest verbunden sind.
Bei einem späteren Einbau erstreckt sich die Versicherung auch auf die Werterhöhung, wenn sie uns angezeigt worden ist.
Wenn der versicherte Wert des Fahrzeuges durch ersatzlosen Ausbau installierter Teile gemindert wird, werden Beiträge auf Antrag entsprechend gemindert.

 

 

Beitragsermittlung in der Reise- bzw. Wohnmobilversicherung

 

Campingkraftfahrzeuge bzw. Wohnmobile stellen immer einen nicht unerheblichen Wert dar.
Der uns mitgeteilte und ggf. nachgewiesene Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges bildet die Grundlage für die Bemessung des Beitrages in unserer Wohnmobilversicherung bzw. Reisemobilversicherung. Ein Nachweis über die Art der Ausstattung ist ratsam, damit es im Schadenfall keine Probleme gibt.
Bei älteren Fahrzeugen und bei Selbstausbauten ist deshalb möglichst ein Schätzgutachten vorzulegen (z.B. von der DEKRA).

 

 

Vereinbarungen des Beitrages in unserer Reisemobilversicherung

 

Als vereinbart gilt in der Fahrzeugversicherung der Beitrag, der sich aus unserem Beitragsangebot ergibt. Bei Schadenfreiheit findet eine Hochstufung statt – im Schadenfall eine Rückstufung (siehe Tabellen der jeweiligen Tarife).

 

 

Verfahren zur Antragstellung

 

Wenn Sie Ihr Wohnmobil bei uns mit einer Reisemobilversicherung bzw. Wohnmobilversicherung versichern wollen, senden wir Ihnen gerne die notwendigen Antragsunterlagen und die elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) zu. Senden Sie uns dann  nach der Zulassung den ausgefüllten Antrag nebst Fahrzeugscheinkopie zu. Wir senden Ihnen dann eine Deckungszusage / vorläufigen Police und falls sofort gewünscht, die grüne Internationale Versicherungskarte. Ab Versicherungsbeginn haben Sie sofort uneingeschränkten Versicherungsschutz in unserer Wohnmobilversicherung.

 

 

Schadenbearbeitung

 

Die Bearbeitung von Kaskoschäden zu unserer Wohnmobilversicherung erfolgt durch unser Haus. Wir bemühen uns Schadenfälle  möglichst schnell und unbürokratisch zu bearbeiten, sind hierbei aber wesentlich auf Ihre Unterstützung angewiesen. Bei größeren Schäden schalten wir eigene Sachverständige oder die DEKRA ein. In der Regel reicht ein Kostenvoranschlag, ein paar Fotos und die Reparaturkosten-Übernahmeerklärung.

 

 

Abmeldung Ihres Kfz

 

Wenn Sie ihr Wohnmobil abmelden und vorübergehend still legen, senden Sie uns bitte umgehend die Abmeldebescheinigung zu und teilen uns bitte mit, ob es sich um eine vorübergehende oder eine endgültige Abmeldung handelt.
Informieren Sie bei Verkauf Ihres Wohnmobils bitte unbedingt die Zulassungsstelle und teilen dieser den neuen Käufer mit. Senden Sie uns von dieser Mitteilung bitte eine Fotokopie. Bitte teilen Sie uns noch mit, ob ein neues Fahrzeug folgt. Wir werden dann die Wohnmobilversicherung entsprechend ruhen lassen.

 

 

„Der Horbach Spezialtarif bietet in der Wohnmobilversicherung eine kostenlose Ruheversicherung“

 

Kostenlose Ruheversicherung

 

Bei vorübergehender Stilllegung Ihres Wohnmobils ändern wir Ihren Vertrag in eine Ruheversicherung (innerhalb der Wohnmobilversicherung) um, d.h. Sie haben im Rahmen des § 5 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung kostenlosen Versicherungsschutz im Rahmen Ihres Vertrages. Bitte beachten Sie aber, dass Ihr Fahrzeug auf privatem umzäuntem Gelände stehen muss!!!
Ihr Beitragsguthaben wird in der Regel vom Versicherer erstattet, bzw. bei Wiederinkraftsetzung verrechnet.

 

 

Wiederinkraftsetzung

 

Fordern Sie für die Wiederzulassung Ihres Wohnmobils bei uns bitte rechtzeitig eine neue eVB (früher Doppelkarte) an.
Bitte teilen Sie uns unbedingt nach Wiederzulassung per E-Mail kurz  das Datum der Wiederzulassung mit. Wir erhalten leider nicht jede Anmeldung von der Zulassungsstelle zurück. So können wir dies in der Wohnmobilversicherung berücksichtigen.

 

 

Kündigung der Wohnmobilversicherung

 

Am einfachsten ist die Kündigung des Vertrages ein Monat vor der so genannten Hauptfälligkeit (Vertragsablauf).
Es gibt aber auch andere Kündigungsmöglichkeiten:
Nach einem Schadenfall können Sie sofort den gesamten Vertrag auflösen.
Ohne Probleme kommen Sie beim Fahrzeugverkauf aus dem Vertrag.
Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich die Versicherung erhöht.

 

 

Ausschlüsse von der Versicherung

 

Für die in der Fahrzeugversicherung nicht versicherten Teile, z. B.

 

  • Fotoausrüstung
  • Betten
  • Kühltasche
  • Geschirr
  • Nahrungsmittel
  • CD-Spieler und CDs
  • sonstige Phonogeräte
  • sowie loses Inventar

 

ist ggf. unsere Reisemobil-Inhaltsversicherung abzuschließen.

PKW FRAGEBOGEN

 

Neben der vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherung besteht häufig auch Bedarf an Versicherungsschutz für das Auto selbst. Teuer genug ist es meistens.

Der Markt bietet in der Kaskoversicherung mittlerweile auch verbesserte Bedingungen an, so z.B. mit Einschluss von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Marderbisse usw. Machen Sie von der Möglichkeit einer unverbindlichen Kfz Versicherung Gebrauch und nutzen Sie hierzu den zur Verfügung stehenden Fragebogen.